Seit 13.11.20 ist in der TSV-Halle Tischtennis als Individualsport verboten

Ausschlaggebend für diese neue Entwicklung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitneßstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitneßstudio-Inhabers zum Teil statt. Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung folgte unmittelbar: Aufgrund der Verordnungsänderung wird die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitneßstudios und sonstigen Sportstätten mit Wirkung zum heutigen Freitag, 13. November, umgesetzt. Sämtliche IndoorSportstätten in Bayern sind demnach sofort zu schließen, lediglich der Profi- und Schulsport bleiben im November in Innenräumen weiterhin erlaubt.

Quelle: BLSV – Am Ende seines Schreibens fand der BLSV deutliche Worte:
Die Entscheidung … traf den Bayerischen Landes-Sportverband überraschend und ohne Vorbereitung. Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht eine kurzfristige Maßnahme ohne Ziel und ein falsches Signal in dieser schwierigen Zeit. Wir haben für diese überhastete Maßnahme kein Verständnis – die Volksseele unserer Sportlerinnen und Sportler, Sportvereine und Sportfachverbände brodelt.

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